Hausordnung

Verehrte Gäste,
wir freuen uns, Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen! Um allen Gästen eine angenehme  Zeit bei uns zu ermöglichen, braucht auch Kino ein paar Regeln.

Nicht gestattet ist / sind...

  •     Rauchen, auch von E-Zigaretten, sowie offenes Feuer in allen Räumlichkeiten des Kinos
  •     die Benutzung von Mobiltelefonen und sonstigen portablen Kommunikationsgeräten in den Kinosälen
  •     Radfahren, Skateboarden, Roller- und Inlineskaten
  •     das Mitbringen von Tieren
  •     der Aufenthalt in gesperrten Bereichen
  •     Drogenkonsum sowie die Ausgabe bzw. der Verkauf von Drogen
  •     das Mitführen von Waffen, Feuerwerkskörpern, spitzen / scharfen / sperrigen Gegenständen öffentliche sexuelle Handlungen oder diesbezüglich personenbezogene Bedrängungen
  •     das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken
  •     die Mitnahme von Kindern unter 3 Jahren in jedwede Kinovorstellung
  •     das grundlose Herumlungern in den Foyers und das Blockieren von Fluchtwegen
  •     der Zutritt zu den Kinosälen ohne gültige Eintrittskarte
  •     Betteln und Hausieren, das Feilbieten von Ware oder die Verteilung / das Auslegen von Prospekten und sonstigen Werbematerialien
  •     Film-, Video, Ton- und Fotoaufnahmen sowie das Mitführen von Camcordern


Wir übernehmen keine Garantie für Qualität und Inhalt der gezeigten Programme und haften nicht für eventuell daraus resultierende körperliche, psychische oder sonstige Schäden.
Wir müssen uns kurzfristige Programmänderungen sowie Änderungen der Vorstellungszeiten und des jeweils in unseren Ankündigungen genannten Kinosaals vorbehalten.
Kartenreservierungen, die nicht bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Vorstellung an der Kasse abgeholt worden sind, verlieren ihre Gültigkeit. Von uns genannte Reihen- u. Sitzplatznummern bleiben unverbindlich.
Die vom Kinobesucher erworbene Eintrittskarte gilt ausschließlich für die gelöste Vorstellung gemäß Kartenaufrduck. Während der gesamten Kinovorstellung ist diese Legitimation bereit zu halten.
Bei technisch bedingten Problemen haften wir nur im Falle grober Fahrlässigkeit; dies gilt auch für Vorführungen, die vor Beendigung abgebrochen oder unterbrochen werden müssen.

Dienst habende Mitarbeiter/ -innen üben das Hausrecht nach Vorgabe der Geschäftsführung unter Beachtung der gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen aus. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten.
Kinder sind insoweit zu beaufsichtigen, dass eine Störung anderer Gäste ausgeschlossen ist. Eltern haften für Ihre Kinder.

Aus sicherheitstechnischen Gründen behalten wir uns Taschenkontrollen vor.
Die Schließfächer im Kino sind nach dem Besuch umgehend zu leeren und können andernfalls von uns aus ausgeräumt werden. Uns trifft keine Aufbewahrungspflicht für nicht wieder mitgenommene Gegenstände. Geld, Schmuck, Uhren, Schlüssel, Mobiltelefone oder vergleichbare Gegenstände dürfen nicht in die Schließfächer eingeschlossen werden.

Bei Beschädigung durch Mutwilligkeit oder unverhältnismäßig unsachgemäßer Behandlung von Eigentum, Bedrohung / Gefährdung / Verletzung von Personen und ungesittetem Verhalten sowie Störung der Filmvorführung oder bei anderweitig nicht vertretbarem Verhalten behalten wir uns die Aussprache eines Hausverbotes mit sofortiger Wirkung sowie die Einleitung rechtlicher Schritte und Schadenersatzforderungen vor. Die Rückerstattung von Eintrittsgeldern und die Rückgabe von Gastronomie-Artikeln sind dabei ausgeschlossen.
Stark bzw. stärker alkoholisierten Personen gegenüber behalten wir uns vor, den Zutritt zu unserem Haus zu verweigern bzw. diese ohne Erstattung des Eintrittspreises des Hauses zu verweisen.

Jeder Diebstahl und jede Urheberrechtsverletzung wird zur Anzeige gebracht.

Für in unserem Haus aus eigenem Verschulden verschmutzte Kleidungsstücke, für Schäden, die durch Dritte verursacht werden und für verloren gegangene Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.

Bei Schulveranstaltungen ist die Aufsichtspflicht während der Vorstellung im Saal und im Foyer durch den / die Lehrer / Begleitperson/en ausnahmslos zu gewährleisten. Bei unverhältnismäßig großem Verschmutzungsaufkommen behalten wir uns vor, den zusätzlichen Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen.

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sowie die verbindlichen Regelungen der „Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“ (FSK).

Wir danken für die Beachtung und Einhaltung der Hausordnung und wünschen Ihnen angenehme Kino-Stunden!

Geschäftsleitung und Theaterleitung der LUMEN Solingen GmbH

Stand August 2021